Der Verein
Der Verein, die Schießanlage und der Schützenkönig
Die Schießanlage
Auf unserem Schießstand darf gemäß § 33 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Auf 10 Meter: Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen (Lang- und Kurzschusswaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 7,5 Joule und mit Blei-Kelchgeschossen im Kaliber 4,5mm.
Auf 25 Meter: Waffen für Zentral- und Randfeuerpatronenmunition, Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) bis Kaliber 38 / 9mm /.357 bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 1.500 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber 38 / 9mm /.357 sowie Teilmantel- und Mantelgeschossen